Wie funktioniert eu|Flieger?

  1. Füllen Sie das Formular “Jetzt Entschädigung beantragen” unverbindlich aus und Sie erhalten von uns innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
  2. Wenn sich aus der Prüfung ergibt, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, machen wir Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Forderung.
  3. Sollten Sie unser Angebot annehmen wollen, stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Diese senden Sie an uns zurück. Das Porto übernehmen wir.
  4. Mit Erhalt der erforderlichen Dokumente weisen wir die Auszahlung Ihrer Entschädigung unmittelbar an.

Warum sollte ich eu|Flieger nutzen?

Es gibt zahlreichen Anbieter die Ihre Entschädigungsforderung gegen Zahlung einer Provision durchsetzen. Dieses Verfahren ist in der Regel langwierig, da sich die Fluggesellschaften oftmals mit allen Mitteln gegen die Auszahlung einer Entschädigung wehren. Das kann dazu führen, dass eine Forderung gerichtlich geltend gemacht werden muss. Dazu ist in der Regel die Beauftragung eines Anwalts nötig, der erhebliche zusätzliche Kosten verursacht. Der Ausgang eines solchen Gerichtsverfahrens bringt also ein weiteres Kostenrisiko mit sich und zieht die Wartezeit auf Ihre Entschädigung erneut in die Länge. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Entschädigung sofort zu erhalten. Unabhängig davon, ob es uns danach gelingt die Forderung gegenüber der Fluggesellschaft einzutreiben oder nicht, haben Sie Ihre Entschädigung sicher!

Warum habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch ist die sog. Fluggastrechteverordnung. Diese Verordnung regelt, wann ein Passagier Anspruch auf Entschädigung hat. Wir haben für Sie einfach und verständlich zusammengefasst, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

Voraussetzungen bei:

Habe Ich auch Anspruch auf eine Entschädigung bei schlechtem Wetter oder Streik?

Liegt der Grund der Störung an einem Streik oder einem Unwetter, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung.

Habe ich auch Anspruch auf eine Entschädigung bei Dienstreisen?

Der Anspruch auf Entschädigung besteht unabhängig davon, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Auch macht es keinen Unterschied, ob Ihr Arbeitgeber den Flug bezahlt hat oder Sie selbst. Das gleiche gilt auch, wenn der Flug mit Bonusmeilen gebucht worden ist. Allein wenn es sich um einen kostenlosen Flug handelte, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Muss ich pünktlich am Flughafen gewesen sein?

Sie müssen sich mindestens 45 Minuten vor Abflug am Check-In des Flughafens eingefunden haben. In der Regel teilt die Fluggesellschaft Ihnen vor Abflug mit, wann Sie sich am Check-In einzufinden haben. An diese Zeitangabe sollten Sie sich gehalten haben. Mindestens die 45 Minuten sollten Sie aber vor Abflug dort gewesen sein.

Bekomme ich auch eine Entschädigung für internationale Flüge?

Wir zahlen Ihnen die Entschädigung sofort aus, wenn es sich um Flüge handelt, die entweder in Deutschland gestartet oder gelandet sind. Ferner muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Kann ich meine Ansprüche selber durchsetzen?

Die Fluggesellschaft versuchen mit allen Mitteln, sich Entschädigungsansprüchen zu entziehen. Teilweise antworten Fluggesellschaften auf Anschreiben von Privatpersonen überhaupt nicht oder streiten den Sachverhalt einfach ab. Ein außergerichtliches Vorgehen hat damit für Privatpersonen selten Aussicht auf Erfolg. Leider bedeutet die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche viel Aufwand und eine lange Wartezeit auf Ihre Entschädigung.